Die Kfz-Versicherung wechseln:
Schritt für Schritt zum neuen Anbieter

Alle Jahre wieder im Herbst beginnen die Autoversicherungen damit, massiv Werbung für ihre Dienstleistungen zu machen. Wie überall im Leben gilt in den Nachjahren der Wirtschaftskrise natürlich auch für uns: Warum irgendwo teuer Geld bezahlen, wenn man dieselben Leistungen auch günstiger bekommen kann? Auch der Wechsel einer KfZ-Versicherung gehört für viele Menschen dazu. Gerade in Punkten wie Haftpflicht, Selbstbeteiligung und Sonderleistungen lassen sich nämlich mehrere hundert Euro im Jahr sparen, wenn man gut vergleicht. Doch wie kann man die KfZ-Versicherung wechseln?

Die Frist ist entscheidend
Anders als bei normalen Versicherungen kann man seine KfZ-Versicherung nicht einfach irgendwann kündigen. Es ist gesetzlich festgelegt, dass man nur zum 1. Januar seine KfZ-Versicherung wechseln kann – unabhängig davon, was für ein Auto und was für eine Versicherung man hat. Der Stichtag für einen Versicherungswechsel ist der 30. November. Eine Autoversicherung hat nämlich vier Wochen Kündigungsfrist. Damit die Kündigung am 31. Dezember greift und man im neuen Jahr wirklich günstiger versichert ist, muss man also spätestens jetzt das Kündigungsschreiben aufsetzen. Wer trödelt und die Kündigung zu spät verschickt, kann erst zum nächsten Jahr seine KfZ-Versicherung wechseln.

Keine Schwierigkeiten mit dem Kündigungsschreiben
Wie bei allen Versicherungen kann man auch die KfZ-Versicherung nur schriftlich kündigen. In einem formlosen Brief sollten Sie neben Ihrem Namen und Ihrer Anschrift auch die Kundennummer, die Vertragsnummer und das versicherte Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen nennen. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie die Kündigung per Einschreiben versenden. Per E-Mail oder Telefon geht das heute noch nicht. Lassen Sie sich die Kündigung unbedingt bestätigen, damit es später keine Schwierigkeiten gibt. Wenn Sie die KfZ-Versicherung wechseln möchten, können Sie sich jetzt bei der neuen Versicherung anmelden.

Sonderfälle gibt es immer
Obwohl die gesetzlichen Richtlinien recht starr sind, wenn man seine KfZ-Versicherung wechseln möchte, gibt es einige Sonderfälle, mit denen ein Wechsel auch mitten im Jahr möglich ist. Der klassische Fall ist, dass man sein Fahrzeug abmeldet. Nicht zugelassene Autos müssen verständlicherweise auch nicht versichert sein. Wenn man also wirklich dringend die KfZ-Versicherung wechseln möchte, könnte man sein Fahrzeug abmelden und verkaufen. Der neue fahrbare Untersatz kann dann sofort bei einer günstigeren Versicherung angemeldet werden. Auch nach Unfällen hat man außer der Reihe die Möglichkeit, seine KfZ-Versicherung zu wechseln. Das gilt zumindest dann, wenn man in eine neue Schadenfreiheitsklasse kommt und die Versicherungsbeiträge sich erhöhen. Wie überall ist bei einer Beitragserhöhung nämlich möglich, die Versicherung außerordentlich zu kündigen.
Eine KfZ-Versicherung zu wechseln ist im Grunde also nicht schwierig. Damit man diesen Aufwand nicht jedes Jahr betreiben muss, sollte man sich die neue Versicherung aber gut auswählen. Stimmen die Preise und die Sonderleistungen? Hat man mehrere Fahrzeuge zu versichern, kann eine teure Versicherung mit günstigem Zweitwagentarif billiger sein als zwei einzelne Fahrzeugversicherungen.


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