So können Sie Ihre Krankenversicherung ordentlich kündigen

Unterschiedliche Beitragshöhen sind nicht der einzige Grund, der dafür sprechen kann, seine Krankenversicherung zu kündigen und stattdessen zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Große Unterschiede gibt es insbesondere bei den Serviceleistungen, die die Versicherungen ihren Mitgliedern bieten. Das gilt für private Krankenversicherungen ebenso wie für die gesetzlichen Krankenkassen. Wie der Wechsel vonstatten gehen kann, hängt davon ab, wo man versichert ist.

Die private Krankenversicherung wechseln
Sind Sie privat versichert, können Sie Ihre Krankenversicherung ordentlich kündigen, indem Sie zum 31. Dezember des Jahres den Vertrag beenden. Es ist zumindest die Regel, dass Versicherungsverträge bei der privaten Krankenversicherung bis zum Jahresende laufen. Eine reguläre Kündigung ist dementsprechend auch erst zu diesem Zeitpunkt möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, so dass Sie spätestens Ende September Ihre Kündigung verfasst haben müssen, damit Sie zum 1. Januar die Krankenversicherung wechseln können.

Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht. Hat Ihre Krankenversicherung ihre Beiträge erhöht, dann haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung außerordentlich zu kündigen. Sie müssen dann allerdings sofort reagieren, denn wenn Sie zu viel Zeit verstreichen lassen, gelten für Sie wieder die üblichen Fristen.

Gerade, wenn Sie die private Krankenversicherung ordentlich kündigen möchten, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, ist es unerlässlich, sich vorher eine neue Versicherung zu buchen. Erst, wenn Sie hier eine Annahmebestätigung haben, sollten Sie den alten Anbieter kündigen. Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, jemanden aufzunehmen. Im denkbar schlechtesten Fall könnte es also passieren, dass Sie am Ende ohne Krankenversicherung dastehen. Damit das nicht passiert, gilt: Erst die neue Versicherung suchen, dann die alte kündigen.

Der Wechsel bei der gesetzlichen Krankenkasse
Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist es etwas einfacher, die Krankenversicherung zu kündigen. Hier haben Sie zwei Monate Kündigungsfrist, und zwar das ganze Jahr über. Wenn Sie zum Beispiel Ende April Ihre Versicherung kündigen, können Sie also schon im Juli woanders versichert werden. Lediglich bei Studenten und Auszubildenden ist eine Kündigung der Versicherung nur möglich, wenn die Ausbildung abgebrochen wird. Die einzige Ausnahme ist, wenn man heiratet und damit in die Familienversicherung des Ehegatten eintritt.

Wie bei der privaten Krankenversicherung kann man auch die gesetzliche Krankenversicherung kündigen, wenn Beitragserhöhungen auftreten. In den meisten Fällen ist das angesichts der ohnehin schon sehr flexiblen Kündigungsmöglichkeit aber unerheblich.

Was muss in mein Kündigungsschreiben?
Wollen Sie Ihre Krankenversicherung ordentlich kündigen, sollten Sie das grundsätzlich schriftlich tun. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Versicherungsnummer, sowie den Zeitpunkt, zu dem Sie die Versicherung verlassen möchten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen lassen. Manche gehen auch auf Nummer sicher und schicken ihre Kündigung per Einschreiben. Das muss nicht unbedingt sein. Wichtiger ist es, dass Sie die Kündigung per Post schicken, denn Anrufe und E-Mails sind hier rechtlich ungültig.

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